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Stipendium der chinesischen Regierung – Great Wall-Programm
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Updated: 2025-11-20
Das „Chinese Government Scholarship – Great Wall Program“ (Stipendium der chinesischen Regierung – Great Wall-Programm) ist ein Vollstipendium, das vom Bildungsministerium der Volksrepublik China (MOE) für die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO) eingerichtet wurde, um Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Entwicklungsländern bei Studien- und Forschungsaufenthalten in China zu fördern.

Kategorien, Dauer und Unterrichtssprache
Dieses Programm unterstützt in der Regel einjährige englischsprachige Programme für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie etablierte Forscherinnen und Forscher. Stipendiaten für chinesischsprachige Programme ohne ausreichende Chinesischkenntnisse benötigen die Genehmigung sowohl des CSC als auch der UNESCO für ein einjähriges Chinesischstudium.

Stipendienleistungen

- Erlass der Gebühren für Immatrikulation, Unterricht, Laborversuche, Praktika und grundlegende Lehrbücher;
- kostenlose Unterkunft im Campus-Wohnheim;
- monatliche Studienkostenpauschale;
- einmalige Einrichtungsbeihilfe;
- ambulante medizinische Versorgung und umfassende Krankenversicherung und Schutzprogramm für internationale Studierende in China;
- einmalige Reisekostenzuschuss für Intercity-Reise.

Bewerbungsstelle und Bewerbungsfrist
Bewerber müssen sich zwischen Januar und Anfang April bei der Nationalen UNESCO-Kommission ihres Heimatlandes bewerben.
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
-die Staatsangehörigkeit eines Entwicklungslandes (mit Ausnahme der Volksrepublik China) und eine gute Gesundheit;
-ein Alter von unter 45 Jahren und der Abschluss von mindestens zwei Jahren eines Bachelorstudiums bei Bewerbung für Programme für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler;
-ein abgeschlossenes Masterstudium oder die Position eines Associate Professors (oder höher) bei einem Alter von unter 50 Jahren bei Bewerbung für Programme für etablierte Forscherinnen und Forscher.

Bewerbungsverfahren
a. Bewerber erkundigen sich bei der Nationalen UNESCO-Kommission ihres Heimatlandes über die Einzelheiten und Voraussetzungen des Great Wall-Programms und reichen die Bewerbung entsprechend den Vorgaben ein.
b. Sobald sie von der UNESCO eine Empfehlung erhalten haben, sollen sich die Kandidaten zwecks eines Zulassungsbescheids an die Zieluniversität wenden.
c. Empfohlene Kandidaten müssen das Online-Bewerbungsverfahren im „CSC Online Application System for International Students“ abschließen. Bitte gehen Sie auf www.csc.edu.cn/laihua oder www.campuschina.org und klicken Sie auf „Application Online for International Students“, füllen Sie die erforderlichen Informationen aus, reichen Sie das ausgefüllte „Application Form for Chinese Government Scholarship“ online ein und drucken Sie eine Kopie aus.
d. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen ist fristgerecht bei der Nationalen UNESCO-Kommission ihres Heimatlandes einzureichen. Die Bewerbungen müssen bis zum 30. April über die Ständige Vertretung der Volksrepublik China bei der UNESCO an den CSC weitergeleitet werden. (Die vollständige Auflistung finden Sie unter „Bewerbungsunterlagen”.)
e. Der CSC akzeptiert keine individuellen Bewerbungen, die nicht von der UNESCO empfohlen wurden. Bewerber mit Zulassungsbescheid werden an der Gastuniversität platziert; für Bewerber ohne Zulassungsbescheid übernimmt der CSC die Platzierung.
BITTE BEACHTEN SIE: Bewerber sollten sich bei der Nationalen UNESCO-Kommission ihres Heimatlandes nach den Anweisungen für das „CSC Online Application System for International Students“ sowie der Agenturnummer erkundigen.

Bewerbungsunterlagen (in doppelter Ausführung)
a. „Application Form for Chinese Government Scholarship“ (auf Chinesisch oder Englisch).
b. Notariell beglaubigte Kopie des höchsten Abschlusszeugnisses: Künftige Absolventen müssen eine amtliche Bescheinigung ihres Studentenstatus von ihrer derzeitigen Bildungseinrichtung vorlegen. Dokumente, die weder auf Chinesisch noch auf Englisch verfasst sind, müssen notariell beglaubigte Übersetzungen ins Chinesische oder Englische beigefügt haben.
c. Studienleistungsnachweise: Transcripts, die weder auf Chinesisch noch auf Englisch verfasst sind, müssen notariell beglaubigte Übersetzungen ins Chinesische oder Englische beigefügt haben.
d. Empfehlungsschreiben: Bewerber für Programme für etablierte Forscherinnen und Forscher müssen zwei Empfehlungsschreiben auf Chinesisch oder Englisch von Professoren oder Associate Professoren einreichen.
e. Bewerber für Musikstudiengänge werden gebeten, eine CD mit eigenen Werken einzureichen. Bewerber für Kunststudiengänge müssen eine CD mit eigenen Werken einreichen, die zwei Skizzen, zwei Gemälde und zwei weitere Werke enthält.
f. Ein Forschungsvorhaben auf Chinesisch oder Englisch mit mindestens 500 Wörtern.
g. Bewerber, die einen Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in China planen, müssen eine Kopie des „Foreigner Physical Examination Form“, ausgefüllt auf Englisch, einreichen (das Original verbleibt beim Bewerber. Das von der chinesischen Quarantänebehörde entworfene Formular kann unter http://www.csc.edu.cn/laihua oder http://www.campuschina.org heruntergeladen werden. Die ärztlichen Untersuchungen müssen alle im „Foreigner Physical Examination Form“ aufgeführten Punkte abdecken. Unvollständige Formulare oder Formulare ohne die Unterschrift des behandelnden Arztes, ohne offiziellen Stempel des Krankenhauses oder ohne festgeheftetes Foto des Bewerbers sind ungültig. Bitte wählen Sie den Zeitpunkt der Untersuchung mit Bedacht, da das Ergebnis nur 6 Monate gültig ist.
h. Bewerber mit einem Zulassungsbescheid einer bestimmten Universität sollten diesen dem Bewerbungspaket beifügen.
i. Bewerber mit einem gültigen HSK-Zertifikat sollten dieses dem Bewerbungspaket beifügen.

HINWEIS: Die vorgenannten Dokumente sind in der oben angegebenen Reihenfolge links oben (in doppelter Ausführung) zu heften. Keine Bewerbungsunterlagen werden zurückgesandt.

Genehmigung und Benachrichtigung
a. Die empfohlenen Bewerbungsunterlagen werden vom CSC geprüft. Bewerbungen, die den Anforderungen nicht entsprechen oder von nicht berechtigten Bewerbern stammen, werden als ungültig betrachtet.
b. Qualifizierte Bewerbungen werden zu Rekrutierungszwecken an die Universitäten weitergeleitet. Der CSC behält sich das Recht vor, notwendige Anpassungen hinsichtlich der Universitätswahl, der Fachrichtungen, der Programmkategorien und der Studiendauer vorzunehmen. Der CSC leitet seine Nominierungen zur Genehmigung der Rekrutierung an die Universitäten weiter. Die Bewerbung mit dem Zulassungsbescheid wird direkt an die Gastuniversität weitergeleitet, die den Bescheid ausgestellt hat.
c. Stipendienbewerber, die von chinesischen Universitäten angenommen wurden, erhalten mit Genehmigung des CSC offiziell das Stipendium der chinesischen Regierung. Jeder Bewerber kann nur an einem Stipendienprogramm teilnehmen.
d. Der CSC sendet vor dem 31. Juli die Liste der Stipendiaten, den Zulassungsbescheid sowie das Visumantragsformular für Studienaufenthalte in China (JW201) an die Ständige Vertretung der Volksrepublik China bei der UNESCO, die die Unterlagen an die Stipendiaten weiterleitet.
e. Studierende dürfen in der Regel nicht gestattet, einen Wechsel ihres Fachgebiets, ihrer Gastuniversität oder der im Zulassungsbescheid angegebenen Studiendauer zu beantragen, sobald sie das Stipendium angenommen haben.
f. Sofern sich Bewerber nicht bis zum Anmeldeschluss immatrikulieren, verfällt ihr Stipendienanspruch.

Kontaktinformationen
Mr. Jhaycee Manansala (Fellowship Program Section, UNESCO)
Tel: 331 45681417
E-mail: J.Manansala@unesco.org

Quelle: studychina.chinadaily.com.cn
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