F: Welche Verfahren sollen ausländische Investoren befolgen, um ein ausländisch investiertes F&E-Zentrum zu gründen?
A: (1) Die Investoren müssen den Gründungsantrag und die entsprechenden Unterlagen bei den für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zuständigen Regierungsbehörden auf Provinzebene einreichen.
(2)Die für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zuständigen Regierungsbehörden führen die Erstprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Annahme der oben genannten Unterlagen durch und leiten diese an das chinesische Handelsministerium weiter.
(3) Das Handelsministerium stellt mit Zustimmung des chinesischen Ministeriums für Wissenschaft und Technologie innerhalb von 45 Tagen nach Eingang aller oben genannten Unterlagen einen schriftlichen Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung aus. Die genehmigte Unternehmen erhalten eine „Genehmigungsbescheinigung für ausländisch investierte Unternehmen“.
(4) Nach der Genehmigung der Gründung eines ausländisch investierten F&E-Zentrums muss der Antragsteller innerhalb eines Monats nach Erhalt der Genehmigungsbescheinigung einen Antrag auf Registrierung beim staatlichen Amt für Industrie und Handel oder bei den von ihr bevollmächtigten lokalen Behörden stellen und dabei die Genehmigungsbescheinigung für ausländisch investierte Unternehmen vorlegen.
Quelle: english.www.gov.cn
Vous quittez ce site et serez redirigé vers un site Web tiers.
