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Gelten inländische Unternehmen mit ausländischer Beteiligung als ansässige Unternehmen?
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Updated: 2025-10-28

Gemäß Artikel 2 des Einkommensteuergesetzes der Volksrepublik China werden Unternehmen in ansässige Unternehmen und nicht ansässige Unternehmen unterteilt. Ansässige Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen, die nach dem chinesischen Recht im Inland gegründet wurden oder nach ausländischem (regionalem) Recht im Ausland gegründet wurden, deren tatsächliche Verwaltungsorgane sich jedoch in China befinden.
Daher gelten inländische Unternehmen mit ausländischer Beteiligung, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, als ansässige Unternehmen.

Quelle: All-in-One-Serviceplattform für die Investoren in der Provinz Hainan

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