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So gründen Sie ein Unternehmen mit ausländischem Kapital in der Provinz Hainan
ge.hainan.gov.cn
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Updated: 2025-11-18


Ein Screenshot der offiziellen Website „Hainan e-Registration“. [Foto: e-register.amr.hainan.gov.cn]

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen für die Gründung eines Unternehmens mit ausländischem Kapital in der Provinz Hainan.

Berechtigte Antragsteller
Berechtigte Antragsteller sind natürliche Personen, juristische Personen in Form von Unternehmen, juristische Personen in Form von öffentlichen Einrichtungen, juristische Personen in Form von sozialen Organisationen, nicht eingetragene Organisationen, Verwaltungsorgane und andere Organisationen.

Grundlegende Anforderungen
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sind antragsberechtigt.
Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschräkter Haftung muss der Antragsteller die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Die Anzahl der Gesellschafter entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
2. Es muss eine gezeichnete Kapitaleinlage aller Gesellschafter gemäß der Satzung der Gesellschaft vorliegen.
3. Die Gesellschafter müssen die Satzung der Gesellschaft gemeinsam formulieren.
4. Die Gesellschaft hat einen Namen und richtet eine Organisationsstruktur ein, die den Anforderungen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entspricht.
5. Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Sitz haben.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft muss der Antragsteller die folgenden Anforderungen erfüllen:
1. Die Anzahl der Gründer entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
2. Es muss ein gezeichnetes Gesamtkapital oder ein eingezahltes Kapital vorliegen, das mit der Satzung der Gesellschaft übereinstimmt.
3. Die Ausgabe von Aktien und die vorbereitenden Maßnahmen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Die Initiatoren formulieren die Satzung der Gesellschaft, die bei einer Gründung durch öffentliche Zeichnung von der Gründungsversammlung genehmigt wird.
5. Die Gesellschaft hat einen Namen und richtet eine Organisationsstruktur ein, die den Anforderungen einer Aktiengesellschaft entspricht.
6. Die Gesellschaft muss einen eingetragenen Sitz haben.

Einreichung des Antrags
Im Folgenden finden Sie die Informationen dieser Behörden:
1. Hainan
Zuständige Behörde: Behörde für Marktaufsicht der Provinz Hainan
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (geschlossen an Nationalfeiertagen) 8 bis 12 Uhr, 14.30 bis 17.30 Uhr
Adresse: Dienstleistungszentrum der Volksregierung der Provinz Hainan, Wuzhishan-Südstraße 3, Bezirk Meilan, Haikou
Telefonnummer: 400-7965656
2. Haikou
Zuständige Behörde: Behörde für Marktaufsicht der Stadt Haikou
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.30 bis 12 Uhr, 14 bis 17.30 Uhr (geschlossen an Nationalfeiertagen)
Adresse: Dienstleistungszentrum der Volksregierung der Stadt Haikou, Shiji-Park-Straße 1, Haikou
Telefonnummer: 0898-66712375, 0898-68557104, 0898-68583902, 0898-68582165, 0898-68582391 oder 0898-68580915
3. Sanya
Zuständige Behörde: Behörde für Marktaufsicht der Stadt Sanya
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 20 Uhr, Samstag bis Sonntag, 9 bis 17 Uhr (geschlossen an Nationalfeiertagen)
Adresse: Dienstleistungszentrum der Volksregierung der Stadt Sanya, Xinfeng-Straße 259, Sanya, Provinz Hainan
Telefonnummer: 0898-12345, 0898-38860133 oder 0898-38216354
4. Danzhou
Zuständige Behörde: Behörde für Marktaufsicht der Stadt Danzhou
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr, 14.30 bis 17.30 Uhr (geschlossen an Nationalfeiertagen)
Adresse: Dienstleistungszentrum der Volksregierung der Stadt Danzhou, Gebäude D18, Yixin Garden Store, Yingbin-Avenue, Danzhou
Telefonnummer: 0898-23336801 oder 0898-28827736

Wichtige Hinweise
Manche Dokumente können beglaubigt werden müssen.
Antragsteller müssen sicherstellen, dass alle eingereichten Informationen korrekt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
Für aktuelle Informationen wenden Sie sich bitte vor Ihrem Besuch direkt an die örtlichen Behörden.

Quelle: wssp.hainan.gov.cn
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