F: Können die für den persönlichen Gebrauch gekauften zollfreien Waren auf dem Binnenmarkt weiterverkauft werden?
A: Die zollfreien Waren sind für den persönlichen Gebrauch durch Verbraucher bestimmt und dürfen nicht auf dem Binnenmarkt weiterverkauft werden. Wer Duty-Free-Waren weiterverkauft, schmuggelt oder Erwerbsdienstleistungen in diesem Zusammenhang erbringt, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in seiner Kreditauskunft vermerkt und darf drei Jahre lang keine Duty-Free-Waren im Ausland kaufen. Wenn diese Handlungen Schmuggel darstellen oder gegen die Zollvorschriften verstoßen, werden die zuständigen Zollbehörden gemäß den einschlägigen Bestimmungen vorgehen. Bei Straftaten wird die Person gemäß den gesetzlichen Bestimmungen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
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