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Häufig gestellte Fragen zur Aufenthaltserlaubnis: Die Kategorien der Aufenthaltserlaubnisse
ge.hainan.gov.cn
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Updated: 2025-11-17
Gemäß dem Einreise- und Ausreisegesetz der Volksrepublik China müssen Ausländer nach ihrer Ankunft in Hainan innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft (einschließlich des Aufenthalts in einer neuen Wohnung oder einer Änderung der Wohnadresse) die Formalitäten zur Anmeldung ihres Wohnsitzes erledigen. Wenn Sie in Hotels übernachten, müssen Sie den Mitarbeitern des Hotels ihren gültigen Reisepass oder andere internationale Reisedokumente vorlegen, und die Hotels sind für die Erledigung der Anmeldung verantwortlich. Wenn Sie nicht in Hotels übernachten, können Sie sich selbst oder die Personen, bei der Sie wohnen, online registrieren, indem Sie den QR-Code (siehe Abbildung unten) scannen, oder Sie können mit Ihrem gültigen Reisepass oder anderen internationalen Reisedokumenten die Formalitäten bei der Behörde für öffentliche Sicherheit Ihres Wohnortes erledigen.
(Gemäß Artikel 39 des Einreise- und Ausreisegesetzes der Volksrepublik China müssen Hotels, in denen sich Ausländer in China aufhalten, deren Aufenthalt gemäß den Vorschriften zur öffentlichen Sicherheitsverwaltung der Hotelbranche registrieren und die Aufenthaltsdaten der Ausländer an die Behörden für öffentliche Sicherheit an den Standorten der Hotels übermitteln. Ausländer, die sich nicht in Hotels aufhalten oder dort wohnen, müssen innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft selbst oder die Personen, bei denen sie wohnen, die Registrierungsformalitäten bei der Behörde für öffentliche Sicherheit am Wohnort erledigen.)




Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer
Erforderliche Unterlagen:
1. Das Original und eine Kopie des gültigen Reisepasses des Antragstellers;
2. Das Original des Einladungsschreibens des Arbeitgebers;
3. Das Benachrichtigungsschreiben über die Arbeitserlaubnis für Ausländer in der Volksrepublik China oder die elektronischen Arbeitserlaubnisinformationen, ausgestellt von der Abteilung für Wissenschaft und Technologie (Ausländische Fachkräfte);
4. Das Original und eine Kopie des Gesundheitszeugnisses (einzureichen für Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeitsdauer von mehr als einem Jahr);
5. Eine Kopie der Gewerbelizenz des Arbeitgebers oder eine Kopie der Registrierungsbescheinigung einer privaten Nicht-Kapitalgesellschaft (muss mit dem offiziellen Stempel versehen sein und bei der Erstantragstellung eingereicht werden);
6. Das Original und eine Kopie des Arbeitsvertrags oder der Ernennungsurkunde.
Sie können Ihren Antrag bei einer der unten aufgeführten Behörden in Ihrer Nähe einreichen.




Quelle: www.hicn.cn
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